Wer kennt das nicht?
Im Geschäft ist ein Artikel besonders günstig ausgezeichnet. Erst an der Kasse, wenn er erfasst bzw. gescannt wird, erfährt man, dass er teurer sein soll als der ausgezeichnete Preis. Tja – Glück für mich, Pech für den Verkäufer? Muss er mir den Artikel zum Etikettenpreis geben? Oder doch nicht? Wim Wuff würde sagen: „Hier riecht was nach Rechtslage!“
Die Sache mit Angebot und Annahme
Im Selbstbedienungsladen ist der Preis am Regal oder am Artikel in der Regel kein verbindliches Angebot des Verkäufers, sondern nur eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot
abzugeben (invitatio ad offerendum). Wie beim Leckerli im Schaufenster: Es sieht verlockend aus, aber Wim Wuff bekommt’s erst, wenn jemand „Ja“ sagt.
Der Kaufvertrag kommt typischerweise so zustande: Du legst die Ware an der Kasse vor (Angebot); der Händler nennt bzw. scannt den Preis und kassiert (Annahme).
Verbindlich ist daher nicht der Regal- oder Etikettenpreis, sondern der Preis, der an der Kasse verlangt wird. Weicht er ab, musst du die Ware nicht kaufen.
In der Praxis halten viele Händler bei Abweichungen dennoch kulant den niedrigeren Regalpreis ein – ein Rechtsanspruch darauf besteht aber grundsätzlich nicht. Mit anderen Worten: Manchmal gibt’s das Leckerli trotzdem. Wim Wuff freut sich.
Wenn du bezahlt hast
Rechtlich gesehen hast du mit dem Vorlegen der Ware ein Angebot abgegeben, und mit dem Kassieren nimmt der Händler dein Angebot an. Wenn du erst später siehst, dass der Artikel teurer als erwartet war, ist das leider dein Pech. Realistisch betrachtet wird dich aber kaum ein Händler zwingen, die Ware zu nehmen, wenn du sie nicht (zu diesem Preis) möchtest. Freundlich bleiben – wie Wim Wuff, wenn das Futter doch anders riecht.
Gesetz und Praxis
Es passiert täglich, dass Kunden an der Kasse merken, dass ein Artikel (nun) teurer ist. Oft wurde schlicht vergessen, den Angebotspreis am Regal zu ändern. Die meisten Händler sind im Sinne der Kundenzufriedenheit großzügig und geben dir den Artikel zu dem niedrigeren Preis. Ein bisschen wedeln (mit Argumenten), nicht mit dem Schwanz: Hilft manchmal.
Wann es wettbewerbs- oder ordnungswidrig wird
Natürlich liegt bei den meisten falschen Preisauszeichnungen ein Fehler oder Missverständnis vor. Es wurde einfach versäumt, den Preis rechtzeitig zu ändern. Nachdem der Verkäufer darauf aufmerksam gemacht wurde, sollte sofort gehandelt werden – sprich: Preis korrigieren. Passiert das nicht oder kommt es häufig vor, kann das wettbewerbswidrig sein oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Immerhin kann es einer Täuschung gleichkommen und verschafft dadurch unfaire Vorteile gegenüber Mitbewerbern. Das mag weder der Gesetzgeber noch Wim Wuff – der steht auf Fair Play.
Zum Schluss der praktische Tipp
- Achte immer darauf, was die Kasse anzeigt.
- Melde falsche Preise sofort und freundlich.
- Verweise höflich auf den Regalpreis – oft zeigt sich der Händler kulant. Und vielleicht springt für Wim Wuff auch ein Leckerli raus.
Weiterführende Links und Verweise:
